Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der UZIN UTZ Schweiz AG

1. Geltungsbereich und Einverständnis
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von der Uzin Utz Schweiz AG, Buochs (NW), Schweiz (nachfolgend "Uzin Utz Schweiz") gelten als Grundlage für alle Verträge der Uzin Utz Schweiz mit Kunden über alle angebotenen Waren und Dienstleistungen, einschließlich der über den Webshop abgewickelten Transaktionen. Mit der Bestellung der Waren oder Dienstleistungen gelten die vorliegenden AGB als akzeptiert und angenommen. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung in Textform zwischen der Uzin Utz Schweiz und dem Kunden.

Durch das Absenden einer Bestellung via Webshop bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen zu haben und erklärt sich ausdrücklich mit diesen einverstanden. Die AGB erlangen damit Verbindlichkeit.

2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Uzin Utz Schweiz und dem Kunden kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch die von Uzin Utz Schweiz AG erstellte Versandbestätigung zustande. Dies gilt auch für Bestellungen über den Webshop. Die automatisierte, per E-mail versandte Zusammenfassung der Bestellung im Online-Bestellprozess dient lediglich der Information des Kunden über den Eingang der Bestellung bei der Uzin Utz Schweiz AG.

Bis zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Auftragsbestätigung bzw. der Versandbestätigung durch die Uzin Utz Schweiz AG bleibt der Kunde an seine Bestellung gebunden.

Für die vom Kunden bestellten Produkte gelten jeweils die zum Bestelldatum gültigen, im Webshop angegebenen Preise in Schweizer Franken zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der während des Bestellprozesses gesondert ausgewiesenen Versandkosten.

3. Benutzerkonto Webshop 
Der Kunde gibt Bestellungen über sein Benutzerkonto im Webshop der Uzin Utz Schweiz AG auf. Benutzerkonten werden ausschließlich nach vorheriger Anmeldung eingerichtet, eine Selbstregistrierung ist nicht möglich. Alle Angaben des Kunden im Benutzerkonto müssen vollständig und wahr sein. Für jeden Kunden kann nur ein Benutzerkonto eingerichtet werden.

4. Frankolieferungen
Die Preise verstehen sich für Lieferungen aller unserer Produkte ab Fr. 500.00 Nettowarenwert (exkl. LSVA) pro Bestellung in der Schweiz frei Haus resp. frei Baustelle ohne Ablad, soweit mit schweren Lastwagen zugefahren werden kann.

5. Abholrabatt
Bei Abholung in unserem Logistikzentrum in Sursee oder in unseren Abhollagern wird eine Abholvergütung von 3 % auf den Nettopreis gutgeschrieben.

6. Zahlungskonditionen
Die Zahlungskonditionen lauten 30 Tage ab Fakturadatum netto. Ab dem 31. Tag befindet sich der Kunde ohne dass es einer Mahnung bedarf, im Verzug, und schuldet 5 % Verzugszins. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

7. Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.

8. Mängelfeststellung
Der Kunde hat die Lieferung bei resp. unmittelbar nach der Ankunft im Hinblick auf korrekten Lieferumfang und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Mengenmässige Beanstandungen können nur akzeptiert werden, wenn sie auf der Lieferscheinkopie vermerkt werden. Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung bekanntzugeben. (OR Art. 201). 

Nicht als Mängel gelten Materialveränderungen, die lediglich das äussere Aussehen betreffen, insbesondere Verfärbung des Materials.

9. Garantiefristen
Gegenüber unseren Kunden übernehmen wir ab Auslieferungsdatum die folgenden Garantien für Mängelfreiheit der von uns gelieferten Produkte:
9.1 Für alle Boden / Parkett, Fliesen / Estrich Produkte eine 1-jährige Garantie für deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch und für die jeweiligen zugesicherten Eigenschaften.
9.2 Die Frist von einem Jahr reduziert sich entsprechend, wenn das verkaufte Produkt eine kürzere Lagerstabilität aufweist.

10. Voraussetzung für Garantieansprüche
Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantieansprüche gemäss Ziff. 8:
10.1 Vorgängige Erfüllung der den Kunde treffenden Zahlungsverpflichtungen.
10.2 Allfällige Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich gemeldet worden sein.
10.3 Die Mängel dürfen nicht die Folge von Arbeiten oder Handlungen sein, die vom Kunde oder Dritten ausgeführt resp. vorgenommen wurden, noch dürfen sie Resultat äusserer mechanischer Einwirkungen (inkl. höhere Gewalt) sein.
10.4 Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte nach den bei Lieferung gültigen Verlegeanweisungen und technischen Richtlinien (Dokumentation, technische Unterlagen, Etikette) welche einen integrierenden Bestandteil unseres Kaufvertrages bilden.

11. Umfang der Garantieleistungen
Unsere Verpflichtungen im Falle des Vorliegens eines Mangels gemäss Ziffer 8 sind – unter Ausschluss irgendwelcher weitergehenden Ansprüche – die folgenden:
11.1 Nach unserer Wahl: Warengutschrift oder Ersatz der fehlerhaften Produkte Gutschriften werden nicht bar ausbezahlt, sondern sind mit Warenbezügen zu verrechnen.
11.2 Für Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte Produkte entstehen (Folgeschäden), haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei gegebenenfalls der Kunde unser Verschulden – soweit ein solches Haftungsvoraussetzung ist – zu beweisen hat. Schäden im Sinne dieser Bestimmung umfassen auch solche, die aus Ermittlung oder Behebung von Mängeln oder Schäden entstehen wie auch solche, welche der Kunde zur Vermeidung eines drohenden Schadens getroffen hat. Unsere Haftung gemäss dieser Ziffer 11.3 ist beschränkt auf max. die Leistung unserer Versicherung.

12. Haftung bei Beratung
Beratung, die durch unsere Aussendienstmitarbeiter, Anwendungstechniker oder Sachbearbeiter im Hinblick auf resp. anlässlich der Verarbeitung unserer Produkte gegeben wird, basiert auf unseren Erfahrungen und erfolgt nach unserem besten Wissen. Der Kunde ist verpflichtet allfällige Tests selbst vorzunehmen. Ausser bei Vorliegen von grobem Verschulden seitens unserer Berater müssen wir aber eine jegliche diesbezügliche Haftung ablehnen. Gegenüber dem weiteren Vertragspartner des Kunden liegt die volle Verantwortung für die Verarbeitung unserer Produkte beim Kunden, der allein mit seinem Vertragspartner in einer vertraglichen Beziehung steht.

13. Preisänderungen
Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben jederzeit vorbehalten. Die Festsetzung von Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigsten Abklärungen, immer aber unverbindlich.

14. Spezifikationenänderungen
Die in den Unterlagen aufgeführten Spezifikationen können jederzeit ohne Vorankündigung abgeändert werden.

15. Warenretouren
Warenretouren können nur in einwandfreiem Zustand, originalverpackt franko Logistikzentrum Sursee, oder Aussenlager unter vorheriger Mitteilung und gegen Vorlage der Handelsrechnung entgegengenommen werden. Für zusätzliche Umtriebe und Laborprüfungen wird ein Einschlag von 25 % der ursprünglichen fakturierten Preise in Abzug gebracht. Entsorgungs- und Frachtkosten werden separat in Rechnung gestellt. Spezialprodukte (Produkte welche nicht im Standardsortiment geführt werden), können nicht zurückgenommen werden.

16. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises in unserem Eigentum und wir sind berechtigt, Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen, ohne dass es dazu der Mitwirkung des Kunden bedarf.

17. Maschinen mit WOLFF-IMM-Ausstattung
17.1 Maschinen mit WOLFF-IMM-Modulen sind mit einem Funkmodul ausgestattet. Dieses zeichnet Nutzungsintensität, Nutzungsdauer sowie Ortsangaben auf und sendet diese in regelmässigen Intervallen an die IMM Plattform. Hierfür hat Uzin Utz Tools GmbH & Co KG, Ilsfeld, Deutschland, die Admininstrationsrechte.
17.2 Der Kunde erklärt, dass er die Nutzung der Daten durch uns sowie der weiteren konzernangehörigen Gesellschaften der Uzin Utz Group duldet. Die Daten werden zur Verbesserung des Kundenservices, der Prüfung von Wartungsintervallen sowie der Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen bei Mangelfällen herangezogen. Im Falle eines Diebstahls können die Daten zudem an Strafverfolgungsbehörden so wie Versicherungen weitergegeben werden.
17.3 Personenbezogene Daten werden durch das Modul nicht erhoben. Die Daten werden in einer getrennt gesicherten Datenbank einer individuellen Maschine zugeordnet.
17.4 Der Kunde hat uns von einer Weiterveräußerung der Maschine zu unterrichten und den Erwerber auf die Existenz und Funktion des Moduls hinzuweisen.

18. Schutzmassnahmen
Es sind alle gesetzlichen sowie bauüblichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für Reaktionsharze und lösemittelhaltige Erzeugnisse. Bei Unfällen, die in irgendeiner Weise mit unseren Produkten in Zusammenhang gebracht werden (z. B. Vergiftungen usw.) steht das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum während 24 Stunden über Telefon 044 251 51 51 zur Verfügung.

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf unsere Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der   Bestimmungen des Wiener Kaufrechts („Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“). Gerichtsstand ist Buochs (NW), Schweiz.

Buochs, Dezember 2024

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