PRODUKTKENNZEICHNUNGEN PRODUKTKENNZEICHNUNGEN IM ÜBERBLICK

Auch für die Plattenleger gibt es immer mehr Regularien und Produktkennzeichnungen, welche bei der Arbeit beachtet werden müssen.
Das Nichteinhalten oder -beachten kann schwerwiegende Probleme mit sich bringen. Daher ist es essentiell wichtig, geltende Normen und Richtlinien zu kennen und diese auch zu berücksichtigen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Richtlinien und Normen zusammengefasst.

 

Alle Anwender von Polyurethan-(PUR)-Produkten müssen ab August 2023 vor der Verarbeitung eine Schulung zur weiterhin sicheren Verwendung der Produkte absolvieren. Was bedeutet das genau und welche Rolle spielt es für die Verarbeitung von codex Produkten?
Wir erklären es Ihnen gerne!

ONLINE-SCHULUNGSPORTAL UND ZERTIFIZIERUNG

Wo kann ich die Schulung absolvieren?
Die Schulung für Plattenleger (Kurs 049) erfolgt über das Online-Portal unter www.safeusediisocyanates.eu/de/selbstlernen und dauert ca. 60 Minuten inklusive der 10 Prüfungsfragen am Schluss. Ein personalisiertes Zertifikat, das als Nachweis für die absolvierte Schulung gilt, erhalten Sie direkt im Anschluss zum Herunterladen.

Welche Kosten fallen für die Zertifizierung an?
Als codex Kunde können Sie kostenfrei an der Online-Schulung teilnehmen. Nutzen Sie hierfür bei der Registrierung den Code: FEICA_21_N12. Bei weiteren Rückfragen zur Zertifizierung, kontaktieren Sie uns gerne per Mail über isocyanate@uzin-utz.com.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ch.uzin-utz.com/news-events/diisocyanate-zertifizierung

Übersicht EMICODE Logos

Der EMICODE

Menschen verbringen immer mehr Zeit in Gebäuden und Innenräumen.  Dadurch wächst die Bedeutung der Qualität von Raumluft und der Emissionen aus den verarbeiteten Stoffen stetig. Schon die Inhaltsstoffe der Verlegewerkstoffe sind für eine gesunde Raumluft entscheidend. Wer den grösstmöglichen Schutz sucht, sollte auf mit dem EMICODE ausgezeichnete Produkte zurückgreifen.

Der EMICODE wurde 1997 von der GEV ( Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.) eingeführt und klassifiziert seither Produkte nach Ihrem Emissionsverhalten. Bis heute hat er sich zu einem internationalen und Produktgruppenübergreifenden Qualitätsmassstab entwickelt und fördert dabei nicht zuletzt die stetige Weiterentwicklung der Produkte. Mit dem EMICODE ausgezeichnete Produkte sind damit lösemittelfrei und sehr emissionsarm.
 

Das Siegel


Um mit dem EMICODE®-Siegel ausgezeichnet werden zu können, müssen Hersteller ihre Produkte bei anerkannten Instituten aufwendigen Prüfungen unterziehen. Auf Grundlage der wissenschaftlich ermittelten Messdaten werden die Produkte in verschiedene Emissionskategorien eingeordnet.

Der EMICODE unterteilt sich auf Basis der streng definierten GEV-Prüfmethode (Emissionsprüfkammer) und den
GEV-Einstufungskriterien in folgende 3 Emissionsklassen:

EMICODE EC 1 PLUS:  Premiumklasse - Produkte erreichen die höchsten Grenzwerte bei strengerer Beurteilung wie EC 1
EMICODE EC 1:            Standardklasse - Sehr emissionsarm und Erfüllung höchster Umwelt- und Gesundheitsansprüche
EMICODE EC 2:            Grundvoraussetzung - Emissionsarm und Erfüllung der Grundvoraussetzungen zum Erhalt eines Siegels
 

Flexmörtel-Richtlinie

Nach der Flexmörtel-Richtlinie (auch Flexmörtel-Raute genannt) wird ein Produkt als flexibel bezeichnet, wenn es die C2-Kriterien der DIN EN 12004, sowie mindestens die S1-Kriterien der DIN EN 12002 erfüllt.
Das bedeutet, dass ein Produkt bei allen Lagerungsarten eine Haftfestigkeit von ≥ 1,0 N/mm² erreichen und zusätzlich eine Durchbiegung von ≥ 2,5 mm gemessen werden muss. Wird sogar eine Durchbiegung von
> 5mm erreicht, so werden die doppelten Anforderungen der Flexmörtel-Richtlinie erfüllt.

Flexmörtel zeichnet aus, dass Sie , bedingt durch Ihre Eigenschaften, eine begrenzte Verformungen des Untergrundes
kompensieren können. Kann man damit rechnen, dass der Untergrund sich zu einem kalkulierbaren Wert verformen wird, ist die Nutzung eines Flexmörtels sogar empfehlenswert, da auf diesem Wege Schäden vorgebeugt werden kann. Ist mit einer erheblichen Verformung des Untergrundes zu rechnen, so kann eine zusätzliche Entkopplung des Belages erforderlich sein.

CE-Kennzeichen

Bauprodukte, die das CE-Zeichen tragen, wurden durch ein anerkanntes Prüfinstitut geprüft, sind sicher und entsprechen den Anforderungen europäischer Normen. So sind beispielsweise Fliesenklebemörtel nach EN 12004 genormt.
Sie tragen auf der Verpackung das CE-Zeichen mit den erklärten Leistungen des Produktes. Jedes Produkt, das auf der Verpackung CE-gekennzeichnet ist, hat eine eindeutige  produktbezogene Nummer im CE-Block mit den erklärten Leistungen des Produktes. In der Leistungserklärung werden die wesentlichen technischen Eigenschaften des Produktes angegeben.

Die Leistungserklärungen sind produktbezogen und können auf der jeweiligen Produktseite eingesehen werden.

Das Übereinstimmungszeichen (abgekürzt auch Ü-Zeichen) kennzeichnet die Verwendbarkeit eines Bauprodukts in Deutschland. Die Ü-Kennzeichnung belegt, dass das jeweilige Produkt nationale bauaufsichtlichen Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zum Nachweis bestimmter Produkteigenschaften erfüllt. Dies betrifft beispielsweise Bodenbelags- oder Parkettklebstoffe, für die seit ca. 5 Jahren in Deutschland eine Zulassungspflicht gilt, wenn diese Produkte in Aufenthaltsräumen verarbeitet werden sollen. Im Fall der Klebstoffe wird die Zulassung erteilt, wenn bestimmte Anforderungen an das Emissionsverhalten durch eine entsprechende Emissionsprüfung nachgewiesen wurden.

Nicht mehr zulässig ist hingegen die langjährige Praxis des DIBt, Produkte, die bereits mit dem CE-Kennzeichen versehen sind, zusätzlich bauaufsichtlich zu regeln, wie dies beispielsweise bei Bodenbelägen und Parkett der Fall war. Mit dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 sind solche nationalen Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte nicht mehr zulässig. Die Ü-Kennzeichnungspflicht für solche Produkte ist daher seit dem 16.10.2016 entfallen.

Französisches VOC-Logo

In Frankreich müssen Bauprodukte seit Januar 2012 entsprechend ihrer Emissionen eingestuft und mit einer der Emissionsklassen A+, A, B oder C gekennzeichnet werden, wobei A+ für die beste und C für die schlechteste Emissionsklasse steht. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Bauprodukte, die dauerhaft im Innenraum verarbeitet werden. Der Hersteller stuft sein Produkt auf Basis einer definierten Produkt-Emissionsprüfung in eine der vier Emissionsklassen ein.

DGNB Logo

Die deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) vergibt im Rahmen des Nachhaltigen Bauens das Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen. Die DGNB hat ein Gebäudezertifizierungssystem entwickelt, das Gebäude umfassend bewertet. Es bewertet gleichsam die ökologischen, soziokulturellen sowie die ökonomischen Aspekte eines Gebäudes. Im Vergleich zu anderen Gebäudezertifizierungssystemen (LEED, BREEAM) setzt sich das DGNB-Gütesiegel sehr intensiv mit der Ökonomie eines Bauwerks auseinander. Bauwerke können je nach erreichter Gesamtpunktzahl mit DGNB-Platin, -Gold und –Silber ausgezeichnet werden.

Damit Bauprodukte bei DGNB-Bauvorhaben eingesetzt werden dürfen, müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen. Bei der DGNB ist der Einfluss der Produkte auf die Innenraumluftqualität von großer Bedeutung. Dafür können die einzusetzenden Produkte vier verschiedene Qualitätsstufen erreichen, wobei 1 die niedrigste und 4 die beste Qualitätsstufe ist. Daneben wird im DGNB-System eine Ökobilanz für das Gesamtgebäude erstellt. Hierbei spielen EPDs eine Rolle.  

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LEED Logo

LEED ist ein US-amerikanisches Gebäudezertifizierungssystem, das international verwendet wird. LEED steht für „Leadership in Energy and Environmental Design“.  Das Bewertungssystem setzt Standards für ökologisch und soziokulturell leistungsstarke Gebäude.

Bauprodukte müssen bestimmte Anforderungen an den VOC-Gehalt und auch seit der letzten Überarbeitung des LEED-Systems an die Innenraumluftqualität erfüllen. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die Herkunft sowie an den Recycling-Anteil der eingesetzten Materialien.

Produkte, die auf der Verpackung oder im Produktdatenblatt mit dem Button „LEED contributing Produkt“ gekennzeichnet sind, erfüllen die VOC- und Innenraumluftanforderungen nach LEED und sind damit auch für LEED-Bauvorhaben bestens geeignet.

BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) ist ein Gebäudezertifizierungssystem das ursprünglich aus Grossbritannien stammt, das sich aber mittlerweile in vielen Ländern etabliert hat. Das Bewertungssystem liefert eine umfassende Betrachtung ökologischer und soziokultureller Aspekte der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Gebäude können dabei die BREEAM-Kriterien „erfüllt, gut, sehr gut, ausgezeichnet und hervorragend“ erfüllen.

Auch BREEAM stellt an Produkte Anforderungen, die sich hauptsächlich auf die Innenraumluftqualität beziehen. Des Weiteren werden bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen vom Einsatz in BREEAM-Bauvorhaben ausgeschlossen.

Der GISCODE ist ein deutsches Klassifizierungssystem für Bauprodukte. Der GISCODE fasst Produkte einer bestimmten Werkstoffgruppe (z. Zt. Vorstriche, Bodenbelag- und Parkettklebstoffe, Epoxidharze und zementhaltige Produkte), die eine ähnliche Gesundheitsgefährdung für den Verarbeiter aufweisen, zusammen. Dies ermöglicht eine einfache und schnelle Auswahl der für das jeweilige Produkt notwendigen Schutzmassnahmen. Der GISCODE wird gemeinsam von der BG Bau, sowie den betroffenen Industrie- und Handwerksverbänden getragen. Trotz insgesamt geringem Kennzeichnungsaufwand erhält der Anwender ein hohes Mass an Sicherheit.

Die Kennzeichnung erfolgt auf den Sicherheitsdatenblättern sowie den Produktgebinden und technischen Merkblättern eigenverantwortlich durch den Hersteller.
Häufig anzutreffende Giscodes sind beispielsweise:

  • Giscode D1         Lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe
  • Giscode RE1       Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei, sensibilisierend
  • Giscode ZP1       Zementhaltige Produkte, chromatarm
EPD Logo

Umweltproduktdeklarationen (EPD - Environmental Product Declaration) sind durch einen unabhängigen Dritten überprüfte Dokumente, die Aussagen über die Umweltwirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus machen. Darüber hinaus enthalten sie u. a. Informationen über das Emissions- und Brandverhalten. Zeichengeber ist das Institut für Bauen und Umwelt e.V.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu EPD.

Verlegesysteme für Estrich, Boden und Parkett

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